Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter
entscheidet und setzt um
- Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegen
- Rechtsgrundlagen und Maßnahmen verantworten
- VVT, Verträge und Prozesse führen
- Ressourcen und Zugang für den DSB bereitstellen
Externer Datenschutzbeauftragter
AWARE7 übernimmt die unabhängige DSB-Funktion auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. Wir beraten, überwachen und berichten - während Entscheidungen und Umsetzung dort bleiben, wo sie hingehören: in Ihrer Organisation.
DSB-Mandat / Zuständigkeit
Art. 38 DSGVO01 / Verantwortung
entscheidet, stellt Ressourcen bereit und setzt Maßnahmen um
02 / Unabhängige Funktion
berät, überwacht, berichtet und ist Kontaktstelle
03 / Umsetzung
führen Prozesse, Dokumentation und technische Maßnahmen
Berichtsweg
unmittelbar zur höchsten Managementebene
Kontakt nach außen
Betroffene und Aufsichtsbehörde
§ 38
BDSG
Benennung in der Regel ab 20 ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigten Personen
Art. 37
DSGVO
Bestellpflicht nach Art, Umfang und Zweck bestimmter Kerntätigkeiten
Art. 38
DSGVO
Frühzeitige Einbindung, Ressourcen, Weisungsfreiheit und direkter Berichtsweg
Art. 39
DSGVO
Beratung, Überwachung, DSFA-Beratung und Kontakt zur Aufsichtsbehörde
Bestellpflicht
Die 20-Personen-Schwelle des BDSG ist nur ein Prüfschritt. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung können unabhängig davon eine Benennung erforderlich machen.
Entscheidend ist eine dokumentierte Einzelfallprüfung. Unsere Ersteinschätzung ersetzt keine pauschale Ampel, sondern ordnet die tatsächlichen Verarbeitungen Ihres Unternehmens ein.
Arbeiten in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten?
§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG
Führt das Unternehmen Verarbeitungen durch, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist?
§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG
Ist eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung oder die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien Kerntätigkeit?
Art. 37 Abs. 1 lit. b und c DSGVO
Werden Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung, zur anonymisierten Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet?
§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG
Ergebnis
Benennung erforderlich, freiwillig sinnvoll oder nicht notwendig - mit Begründung und nächstem Schritt.
Rollenklärung
Der Datenschutzbeauftragte ist keine ausgelagerte Geschäftsleitung und kein Freigabestempel. Seine Wirksamkeit entsteht gerade durch die unabhängige Beratung und Kontrolle.
Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter
Externer DSB
Fachbereiche und IT
Interessenkonflikte
Vor der Bestellung klären wir Rollen und weitere Leistungen. Der DSB darf keine Aufgaben übernehmen, bei denen er Zwecke und Mittel einer Verarbeitung selbst festlegt und anschließend die eigene Entscheidung kontrollieren müsste.
Mandatsumfang
Das Mandat folgt dem tatsächlichen Datenschutzbetrieb: steuern, prüfen und reagieren. Jeder Arbeitsgang endet mit einem nachvollziehbaren Ergebnis.
01
Steuern
Wir ordnen Pflichten, Rollen und Eskalationswege ein, beraten die Leitung und planen die risikoorientierte Kontrolle.
Sichtbarer Output
02
Prüfen
Wir überwachen die Datenschutzorganisation und beraten zu VVT, AV-Verträgen, technischen Maßnahmen und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Sichtbarer Output
03
Reagieren
Wir werden frühzeitig eingebunden, bewerten datenschutzrechtliche Risiken und begleiten die Kommunikation mit Betroffenen und Aufsicht.
Sichtbarer Output
Entscheidung
Beide Modelle sind nach Art. 37 Abs. 6 DSGVO möglich. Fachkunde, Unabhängigkeit, Ressourcen und Zugang zur Organisation müssen in beiden Fällen funktionieren.
| Kriterium | Interner DSB | Externer DSB |
|---|---|---|
| Organisatorische Form | Beschäftigte Person mit zusätzlicher oder eigenständiger Funktion | Aufgabenwahrnehmung auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags |
| Unabhängigkeit | Weisungsfreiheit und direkter Berichtsweg müssen intern abgesichert werden | Weisungsfreiheit und direkter Berichtsweg müssen vertraglich und praktisch abgesichert werden |
| Organisationswissen | Im Arbeitsalltag unmittelbar vorhanden | Wird durch strukturiertes Onboarding und feste interne Ansprechpersonen aufgebaut |
| Fachliche Kapazität | Zeit, Weiterbildung und Vertretung organisiert das Unternehmen | Kapazität, fachlicher Austausch und Vertretung werden im Mandat vereinbart |
| Passend, wenn … | dauerhaft genügend Auslastung, Fachkunde und eine konfliktfreie interne Rolle vorhanden sind | eine unabhängige Funktion mit planbarem Umfang und externer Fachkapazität benötigt wird |
Unser Erstgespräch beginnt deshalb mit Ihrer Organisation und nicht mit einer vorgefertigten Empfehlung für das externe Modell.
Mandatszyklus
Jede Phase hat einen definierten Eingang und ein überprüfbares Ergebnis. So wird aus einer formalen Bestellung eine arbeitsfähige Datenschutzfunktion.
Klären
Eingang
Organisation, Beschäftigtenzahl, Verarbeitungen, bestehende Datenschutzrollen
Ergebnis
Dokumentierte Einordnung und klarer Leistungsrahmen
Bestellen
Eingang
Dienstleistungsvertrag, Benennung, Kontaktdaten und interner Berichtsweg
Ergebnis
Bestellung, Veröffentlichung und Mitteilung an die Aufsicht
Aufnehmen
Eingang
VVT, Richtlinien, AV-Verträge, TOM, offene Vorfälle und Prüfungen
Ergebnis
Priorisierte Ausgangslage und abgestimmter Prüfplan
Betreiben
Eingang
Regeltermine, neue Projekte, Anfragen, Vorfälle und Maßnahmenstände
Ergebnis
Nachvollziehbare Bewertungen und regelmäßiger Leitungsbericht
Nachweis statt Behauptung
AWARE7 ist seit dem 28. Mai 2026 auf die behördlich genehmigte Verhaltensregel Trusted Data Processor verpflichtet. Das schafft einen prüfbaren Nachweis für unsere eigene Auftragsverarbeitung - nicht nur ein Marketingversprechen.
Technischer Kontext
Unser ISO-27001-zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement und die technische Security-Praxis helfen, organisatorische Aussagen an realen Systemen und Maßnahmen zu prüfen. Zusätzliche Leistungen werden so abgegrenzt, dass die Unabhängigkeit der DSB-Funktion gewahrt bleibt.
Kostenrahmen
Eine belastbare Pauschale setzt voraus, dass Risiken, Organisation und Betreuungstakt bekannt sind. Deshalb nennen wir keine Scheingenauigkeit aus Vergleichsbalken.
Im Angebot trennen wir den laufenden Grundumfang von klar benannten Zusatzleistungen. So bleibt erkennbar, was regelmäßig abgedeckt ist und was einen eigenen Auftrag benötigt.
Beschäftigte, Standorte, Gesellschaften und interne Ansprechpersonen
Datenkategorien, Betroffenengruppen, Überwachung und DSFA-Bedarf
Zahl der Dienstleister, Systeme, internationalen Transfers und laufenden Projekte
Regeltermine, Prüfplan, Schulungen, Reaktionswege und Vertretungsbedarf
Erste Einordnung mit nachvollziehbarem Ergebnis
Beschreiben Sie kurz Ihre Organisation und die wichtigsten Verarbeitungen. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit Rückfragen oder einer ersten Einordnung. Ein Angebot folgt, sobald der Mandatsrahmen geklärt ist.
Verantwortliche Ansprechpartner
Auftragsverarbeitung vorab geprüft: AWARE7 ist auf die behördlich genehmigte Verhaltensregel Trusted Data Processor (Art. 40 DSGVO) verpflichtet - als eines von vier Unternehmen in Deutschland (Stand: Juni 2026). Das vereinfacht Ihre Dienstleisterprüfung nach Art. 28 DSGVO. Details & Nachweise
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